Führerscheinklassen
Klasse AM
- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, - Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor), - dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungs-motoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungs-motoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektro-motoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen; ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen. Mindestalter: 16 Jahre Als Kleinkrafträder zählen auch:
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Klasse A 1
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt - dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW Mindestalter: 16
Jahre |
Klasse A 2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht
übersteigt die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. Eingeschlossene Klassen: A1, AM |
Klasse A
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h - dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW Eingeschlossene Klassen A1, A2, AM |
Klasse B 196
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt - dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW Mindestalter: 25 Jahre Keine EU - Führerscheinklasse |
Mofa und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeuge bis 25 km/h (keine Führerscheinklasse; hier reicht eine Prüfbescheinigung)
Klasse B
Klasse B: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen
außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg
zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Mindestalter: 18 Jahre |
B mit Schlüsselzahl 96
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fällen darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse B zugeteilt werden. Mindestalter: 18 Jahre Mindestalter begleitetes Fahren: 17 Jahre |
Klasse BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
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Klasse C
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 21 Jahre; 18 Jahre für Personen, während oder nach einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder vergleichbarer Ausbildung oder nach erfolgter Grundqualifikation
gem BKrFQG |
Klasse CE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter: 21 Jahre; 18 Jahre für Personen, während oder nach einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder vergleichbarer Ausbildung oder nach erfolgter Grundqualifikation
gem BKrFQG |
Klasse C1
Kraftfahrzeuge- ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Mindestalter: 18
Jahre |
Klasse C1E
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug - der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombinationen 12.000 kg nicht übersteigt, - der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt. Mindestalter: 18
Jahre. |
Klasse D
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen, außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Mindestalter: 24 Jahre; 23 Jahre, 21 Jahre oder 18 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen gem. BKrFQG Vorbesitz Führerscheinklasse B
notwendig |
Klasse DE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen. Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig Eingeschlossene
Klassen: |
Klasse D1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Mindestalter: 21
Jahre; 18 Jahre für Personen, während oder nach einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder vergleichbarer Ausbildung |
Klasse D1E
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen. Mindestalter: 21 Jahre; 18 Jahre für Personen, während oder nach einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder vergleichbarer Ausbildung Vorbesitz
Führerscheinklasse D1 notwendig |
Klasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. Mindestalter: 16 Jahre Keine EU-Führerscheinklasse |
Klasse T
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmen
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit
Anhängern) Eingeschlossene Klassen: L, AM Keine EU-Führerscheinklasse |
Aktuelles
Unterrichte
19:00 - 20:30
Unterrichte Klasse A,A1,C,D,T
werden nach Bedarf aktuell terminiert
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55411 Bingen/Rhein
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Bürozeiten
Hauptstelle
Bingen-Büdesheim
Dienstag & Donnerstag
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Zweigstelle Waldalgesheim
Montag & Donnerstag
18:30h- 19:00h
Zweigstelle Stromberg
Montag & Mittwoch
18:30h - 19:00h
Zweigstelle Langenlonsheim
Mittwoch
18:30h - 19:00h
Klassenspezifischer Unterricht
für die Klassen A, A2, A1, AM + Mofa
Neue Termine folgen!
Alle Unterrichte finden in Büdesheim statt.
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Klassenspezifischer Unterricht
für die Klassen C1,C1E/ C,CE/ D/ T
Grundunterrichte (nur für o.a. Klassen)
Do. 14.01. 18:00 Uhr Fr. 15.01. 18:00 Uhr Sa. 16.01. 09:00 Uhr
Spezif. Unterrichte Mo. 18.01. 18:00 Uhr Di. 19.01. 18:00 Uhr Mi. 20.01. 18:00 Uhr Do. 21.01. 18:00 Uhr Fr. 22.01. 18:00 Uhr Sa. 23.01. 18:00 Uhr Mo. 25.01. 18:00 Uhr
Alle Unterrichte finden in Büdesheim statt.
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